Du möchtest wissen, was eine Glasversicherung beinhaltet? Kein Problem! In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den Leistungen und Vorteilen einer Glasversicherung befassen und klären, warum sie für Hausbesitzer und Geschäftsinhaber von großer Bedeutung sein kann.
Eine Glasversicherung ist dafür da, dich vor den finanziellen Belastungen durch Glasbruch oder Schäden an Glasoberflächen zu schützen. Ohne eine solche Versicherung könnten die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz von Glas sehr hoch sein, was insbesondere für dich als Privatperson oder Geschäftsinhaber mit begrenztem Budget eine erhebliche Belastung darstellen kann.
Unfälle und Vandalismus sind unvorhersehbare Ereignisse, die zu Glasbruch führen können. Ein herunterfallender Gegenstand, ein Sturm oder Vandalismus können dazu führen, dass Fenster, Türen oder Glasfassaden beschädigt werden. Eine Glasversicherung bietet Schutz in solchen Fällen und deckt die Kosten für Reparaturen oder den Austausch des beschädigten Glases.
Als Unternehmer spielen Schaufenster eine wichtige Rolle, um Kunden anzulocken und Produkte zu präsentieren. Wenn ein Schaufenster beschädigt wird, kann dies zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Eine Glasversicherung bietet Schutz für solche Schaufenster und gewährleistet, dass dein Geschäftsbetrieb reibungslos weiterläuft.
Eine Glasversicherung deckt in der Regel die Kosten für die Reparatur von Glasoberflächen ab, wenn diese beschädigt sind, aber noch repariert werden können. Kleinere Risse oder Schäden können so behoben werden, ohne dass das gesamte Glas ausgetauscht werden muss.
Wenn das Glas durch einen Unfall oder Vandalismus vollständig zerstört ist und nicht mehr repariert werden kann, übernimmt die Glasversicherung die Kosten für den vollständigen Austausch der betroffenen Glasoberfläche.
Je nach Versicherungspolice können zusätzliche Optionen wie die Abdeckung von Glasbruch an mobilen Geräten, wie Smartphones oder Tablets, oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Glastüren oder Glasdächer in die Glasversicherung aufgenommen werden.
Die meisten Glasversicherungspolicen enthalten eine Selbstbeteiligung, bei der du einen bestimmten Betrag selbst tragen musst, bevor die Versicherung einspringt. Dies dient dazu, kleine Ansprüche zu reduzieren und Missbrauch vorzubeugen.
Einige Versicherer können Altersbeschränkungen für Gebäude haben, die für eine Glasbruchversicherung in Frage kommen. Ältere Gebäude, bei denen das Glas möglicherweise schon vorbelastet ist, könnten möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen werden.
Eine Glasversicherung bietet dir als Hausbesitzer oder Geschäftsinhaber eine wichtige Absicherung gegen die Kosten für Reparaturen oder den Austausch von Glasoberflächen. Sie schützt dich vor den finanziellen Belastungen unvorhersehbarer Ereignisse wie Glasbruch durch Unfälle oder Vandalismus. Mit einer Glasversicherung bist du bestens gegen Glasschäden geschützt.
©2024. BK-Maklerbüro - Unabhängiger Versicherungsmakler. All Rights Reserved.
Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.