Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht

Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physi­ka­lische, chemische oder biolo­gische Beschaf­fenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entste­henden Schadens verpflichtet.

Eine Gewäs­ser­scha­dens­haft­pflicht­ver­si­cherung sieht in der Regel eine Unter­scheidung zwischen oberir­di­scher und unter­ir­di­scher Lage des Containers vor. Da unter­ir­dische Container häufig schneller auf das Erdreich einwirken können, bevor ein Schaden festge­stellt wird, wird die Gewäs­ser­scha­dens­haft­pflicht­ver­si­cherung dies in der Tarifierung berück­sich­tigen. Eine Gewäs­ser­scha­dens­haft­pflicht­ver­si­cherung kann aber auch, je nach Tarif, weitere Leistungen übernehmen. So kann der Fall eintreten, dass Sie dediziert gewäs­ser­schäd­liche Substanzen lagern. Da manche Versi­cherer dies als nicht versi­che­rungs­fähig einstufen, soll Ihnen dieses Beispiel nahelegen, die Tarife der Gewäs­ser­scha­dens­haft­pflicht­ver­si­cherung genau zu prüfen. Wählen Sie eine Versi­cherung, die Ihre persön­liche Situation wieder­spiegelt und absichert.

Die Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht sichert private Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewäs­ser­schäd­lichen Stoffen ab. Falls der gelagerte Stoff ins Erdreich absickert oder ein Gewässer verun­reinigt, übernimmt die Versi­cherung im Schadenfall die daraus entste­henden Kosten für Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schäden.

Wenn  du einen Öltank hast, oder ähnliche Anlagen mit schäd­lichen Substanzen, benötigst du bei Auslaufen dieser Tanks eine Gewäs­ser­scha­dens­haft­pflicht. Entscheidend bei der Berechnung sind hierbei Größe und Alter der Gebinde.