Kranken­zu­satz­ver­si­cherung

Als Versi­che­rungs­nehmer einer gesetz­lichen Kranken­kasse sind Sie vielerorts im Vergleich zu Versi­che­rungs­nehmern einer privaten Kranken­ver­si­cherung benach­teiligt. Beispiels­weise würden Ihnen u.U. als Privat­kas­sen­pa­tient bessere Kranken­haus­leis­tungen, bessere Zimmer und höher­rangige Ärzte zugestanden werden. Um diesem Leistungs­ge­fälle entge­gen­zu­wirken, ohne Ihre gesetz­liche Kranken­kasse verlassen zu müssen, können Sie eine Kranken­zu­satz­ver­si­cherung abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetz­lichen Versi­cherung um die gewünschten Optionen, sodass Sie beispiels­weise in ein entfern­teres aber renomier­teres Krankenhaus verlegt werden, oder Sie sich den behan­delnden Arzt aussuchen. Eine Kranken­zu­satz­ver­si­cherung ist daher oftmals ein Kompromiss zwischen preis­güns­tigen gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rungen mit hinrei­chender Leistung und teureren Tarifen der privaten Kranken­ver­si­che­rungen mit erwei­terter Leistung.

Wenn bestimmte Leistungen der Kranken­kasse nicht dem entsprechen, was Sie sich erhofft haben, steht die Kranken­zu­satz­ver­si­cherung zur Verfügung, um durch den Abschluss einer ergän­zenden Versi­cherung bestimmte Einschlüsse nach Ihren Maßgaben zu verbessern. Auch als Versi­che­rungs­nehmer einer privaten Versi­cherung können Sie eine stellen­weise ungenü­gende Leistung feststellen. Beispiels­weise kann die Kranken­ver­si­cherung bestimmte zahnärzt­liche Leistungen nicht decken, oder die Absicherung der Behand­lungen in einem Krankenhaus könnte besser sein. Es gibt vielfältige Gründe, sich für eine Erwei­terung Ihrer Kranken­ver­si­cherung zu entscheiden, wobei eine unzurei­chende Versi­cherung der statio­nären Behandlung innerhalb eines Kranken­hauses zu den häufigsten Gründen zählt, eine Kranken­zu­satz­ver­si­cherung abzuschließen.