Wenn du als deliktsfähige Privatperson einem anderen einen Schaden zufügst, haftest du dafür in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflicht gehört damit zu einer der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie übernimmt deine berechtigte Haftung bei Sach-Personen und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche für dich ab. Ausgenommen sind Schäden, die du zum Beispiel mit einem KFZ verursachst, hierfür haftet die KFZ-Haftpflicht. Weitere Besonderheiten zur Privathaftpflicht findest du hier.
Wenn du ein Grundstück oder ein Haus besitzt, haftest du für Schäden an dritten Personen oder deren Sachen in vollem Umfang. Einfamilienhäuser, die du selbst bewohnst, sind über deine Privathaftpflicht versichert, für alle anderen benötigst du die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hierbei sind z.B. Schäden durch herabfallende Dachziegel, umgestürzte Bäume versichert, auch Schäden durch Personen, die auf den nicht gestreute Gehwegen vor deine Tür stürzen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nimmt dir dieses Risiko ab.
Etwas mehr zum Thema Sturm, Haus und Haftung findest du hier.
Betreten der Baustelle verboten, wer kennt diese Schilder nicht, aber bringen sie etwas? Die Antwort ist nein! Alle Personen oder Gesellschaften, die als Bauherr eine Baustelle betreiben, haften für Schäden, die andere dadurch erleiden. Dies gilt auch für Handwerker oder Besucher auf der Baustelle. Hier solltest du nicht am falschen Ende sparen.
Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. So lautet der Gesetzestext dazu. Aber jeder möchte ganz bestimmt auch sofort das nötigste unternehmen wenn es doch mal passiert, das ist teuer. Eine Gewäesserschadenhaftpflicht ist erschwinglich.
Wasser hat keine Balken sagt man. Eine Haftpflicht als Bootsführer ist in Deutschland nicht zwingend nötig, aber dennoch ratsam. Du fährst mit Sicherheit entspannter in den Sonnenuntergang wenn du weißt das dir bei einem Unfall die Haftung abgenommen wird. 50.000 Wassersportunfälle passieren statistisch jedes Jahr. Zusätzlich zur Bootshaftpflicht ist auch der Abschluss einer Bootskasko möglich damit du dir nach einem Schaden wieder so ein schönes Boot kaufen kannst. Auch wenn das “alte” unbezahlbar war…
Selbst der süße Leo macht evtl. mal was kaputt, darum ist die Hundehaftpflicht eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung für jeden Hundehalter und schützt damit jeden Betroffenen vor finanzieller Belastung. Er will doch nur spielen, aber Du haftest, so wie auch in der Privathaftpflicht, im vollem Umfang für alle vom Hund verursachten Schäden bei Dritten, auch wenn du selbst keine Schuld trägst.
Die Pferdehaftpflicht ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung für jede:n, der ein Pferd besitzt. Du haftest so wie auch in der Privathaftpflicht in vollem Umfang für alle vom Pferd verursachten Schäden bei Dritten, auch wenn du selbst keine Schuld trägst.
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.