Schütz was Dir am Herzen liegt!
Die Bauleistungsversicherung sichert dich gegen unvorhersehbare Gefahren für den Bau ab. Dazu gehören die für den Bau notwendigen Leistungen, sowie die dazugehörigen Baustoffe und Bauteile.
Unvorhersehbar sind insbesondere
Scherben bringen Glück? Glück hat aber nur wer auch einen passenden Vertrag hat. Die weitläufig verbreitete Meinung Glasbruch zahlt die Hausratversicherung ist nur bedingt richtig, sie reguliert den Schaden nur dann wenn er durch eine versicherte Gefahr der Hausratversicherung eingetreten ist. Für alle anderen Fälle bleibt nur die Glasversicherung. Gleiches gilt auch für die Inventarverglasung wie Vitrinen etc.
Eine Hausratversicherung zahlt Schäden an deinem Interieur die durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel verursacht werden. Weitere Einschlüsse wie Fahrraddiebstahl und Elementarschäden sind möglich. Was sie nicht bezahlt und wie die Versicherungssumme ermittelt wird erfährst du hier.
Um deine Photovoltaikanlage vor Ausfällen durch Sachschäden oder Diebstahl abzusichern, benötigst du eine gesonderte Photovoltaikversicherung. Deine Gebäude- oder Hausratsversicherung ist hier nicht ausreichend. Diese Police schützt dich ebenfalls vor Schäden durch unsachgemäße Handhabung und den finanziellen Verlust durch Ausfall der Anlage.
Ist eine Auseinandersetzung nicht anders zu klären als vor Gericht, so kommen neben dem Streitwert auch Anwalts- und Gerichtsgebühren auf dich zu. Das kann teuer werden. Wenn die Gegenseite über höhere finanzielle Mittel verfügt, entsteht ein soziales Ungleichgewicht, welches du durch eine Rechtsschutzversicherung ausgleichen kannst. Welcher Vertrag für dich der passende ist hängt von verschieden Faktoren ab. Eine Beratung zu diesem Thema ist daher unerlässlich.
Als Arbeitnehmer:innen eines deutschen Arbeitgebers, Schüler:innen, ehrenamtliche Tätige bist du während deiner Tätigkeit und auf den Wegen dorthin über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. In der Freizeit greift dieser Versicherungsschutz leider nicht. Auch sind die durchaus guten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ausreichend. Hier gilt die Regel, kenne deine zu erwartenden Leistungen und entscheide danach. Eine private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung um die folgen eines Unfalls finanziell abzusichern.
“Mein Haus ist meine Burg”
Ob du selbst darin wohnst oder vermietest, dein Haus ist nicht nur eine Investition die es zu schützen gilt. Ob Feuer, Rohrbrüche, Sturm, Hagel, Überschwemmung, etc. deine Immobilie ist vielen Gefahren ausgesetzt und ein Schaden durch die benannten Gefahren wird i.d.R. teuer. Bis 1994 war zumindest eine Feuerversicherung für Gebäude in Deutschland Pflicht. Auch auf freiwilliger Basis hat die Gebäudeversicherung eine hohe Akzeptanz, nur decken die zum Teil ins Alter gekommenen Policen auch alles ab? Entscheidend für die Entschädigung ist nicht zuletzt der richtig ermittelte Wert der Immobilie. All das überprüfen wir gern mit dir zusammen. Lass uns drüber reden.
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.