Eine Investition in Photovoltaikanlagen kann sich mittel- bis langfristig als sehr profitabel erweisen. Zum einen produzieren gut platzierte Anlagen eine erhebliche Stromleistung, die an die lokalen Stromanbieter verkauft, bzw. für die eigene Nutzung gebraucht werden kann. Zum anderen schützt Du die Umwelt, indem Du dich klar von nicht-regenerativen Energiequellen distanzierst. Eine solche Investition ist aber weiterhin sehr teuer, und da die Photovoltaikanlagen in Glas eingefasst sind, ist die Investition zudem leicht zu beschädigen. Eine Versicherung deiner Investition ist daher sinnvoll, um Schäden schnell beseitigen zu können. Eine Photovoltaikversicherung gibt Dir zu diesem Zweck das geeignete Mittel zur Hand. Bitte beachte zudem, dass ein Glasschaden an Deiner Anlage durch eine ggf. abgeschlossene Glasbruchversicherung in der Regel nicht gedeckt wird.
Photovoltaikanlagen
Photovoltaikversicherungen bieten umfassenden Schutz für deine Photovoltaikanlagen, einschließlich Deckung für Schäden oder Ausfälle, die diese Anlagen betreffen könnten.
Sachschäden
Mit Photovoltaikversicherungen bist du gegen Sachschäden an deinen Solaranlagen abgesichert, sei es durch Naturereignisse wie Sturm oder Hagel oder andere unvorhergesehene Umstände.
Fehler oder Vorsatz Dritter
Falls es zu Schäden an deinen Photovoltaikanlagen aufgrund von Fehlern oder Vorsatz Dritter kommt, kannst du dich auf den Schutz unserer vermittelten Versicherung verlassen.
Solarthermieanlagen
Neben Photovoltaikanlagen bieten wir auch Schutz für Solarthermieanlagen durch unsere vermittelte Versicherung, um sicherzustellen, dass du bei Schäden oder Ausfällen an diesen Anlagen bestmöglich abgesichert bist.
Wenn Du in Regionen lebst, in denen bestimmte Wetterphänomene sehr selten auftreten oder Du dafür gesorgt haben, dass der Photovoltaikanlage kein Schaden widerfahren kann, kannst Du von einer Rabattierung profitieren. Beispielsweise kannst Du aus der Versicherung den Schaden durch Hagel ausschließen lassen, wenn Du weißt, dass dieser Schaden nicht eintreten wird. Das senkt den Versicherungsbeitrag der Photovoltaikversicherung, gewährleistet aber weiterhin einen optimalen Versicherungsschutz der Photovoltaikanlage. Eine Photovoltaikversicherung ist durch das System der Rabattierung und der unterschiedlichen Einschlüsse in der Lage, dem Versicherungsnehmer der Photovoltaikversicherung eine Versicherung zu stellen, die dessen Verständnis des umfassenden Schutzes am nächsten kommt.
Eine Photovoltaikversicherung gewährleistet den Schutz deiner Solaranlage vor verschiedenen Arten von Schäden. In der Regel umfasst die PV-Versicherung immer die Komponenten, die zur Anlage gehören, nämlich:
Wenn du dich dazu entscheidest, eine Photovoltaikanlage auf deinem Dach zu installieren, ist es wichtig zu beachten, dass diese Anlage bei vielen Versicherern nicht automatisch in der Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Oftmals ist eine separate Versicherung für die Anlage erforderlich
©2024. BK-Maklerbüro - Unabhängiger Versicherungsmakler. All Rights Reserved.
Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.