Wenn Sie in naher Zukunft einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten gewappnet sein. Mit einer Reiseversicherung haben Sie zu diesem Zweck alle notwendigen Mittel bei der Hand. Sollte Ihnen beispielsweise Ihr Gepäck auf der Reise verloren gehen, erhalten Sie eine Entschädigung durch die Reisegepäckversicherung. Sollten Sie im Ausland medizinische Pflege benötigen, wird die Reisekrankenversicherung die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland begegnet: Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihre Reise.
Wenn Sie vorhaben, in absehbarer Zeit einen Au Pair-Aufenthalt im Ausland zu verbringen, sollten Sie diesen gut vorbereiten, um Ihre Reise unbeschwert genießen zu können. Wenn Sie beispielsweise während Ihres Aufenthaltes krank werden, kann dies zu einer sehr unangenehmen Situation führen, wenn Ihnen die notwendigen Mittel fehlen, Arzt- und Medizinkosten zu tragen. Die Au Pair-Kranken
Im Laufe Ihres Lebens werden Sie mit einer Vielzahl von Krankheiten geplagt, die in der Regel gut verlaufen. Kommt es jedoch zu einer Krankheit, die Sie für mehrere Tage oder gar Wochen an das Bett bindet, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Diese endet jedoch üblicherweise nach 42 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Ihre Krankenkasse die Fortzahlung Ihres Lohnes nach Maßgabe des jeweiligen Satzes. Da auf diesem Wege jedoch ein Differenzbetrag entstehen kann, können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die diesen Differenzbetrag ausgleicht. Auf diesem Wege erhalten Sie für die Dauer der Krankheit und in Abhängigkeit der Konditionen der Versicherung den vollen Lohnbetrag. Diese Versicherung ist auch insbesondere Selbstständigen angeraten, die anderenfalls eine ungenügende finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hätten.
Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie vielerorts im Vergleich zu Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung benachteiligt. Beispielsweise würden Ihnen u.U. als Privatkassenpatient bessere Krankenhausleistungen, bessere Zimmer und höherrangige Ärzte zugestanden werden. Um diesem Leistungsgefälle entgegenzuwirken, ohne Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung um die gewünschten Optionen, sodass Sie beispielsweise in ein entfernteres aber renomierteres Krankenhaus verlegt werden, oder Sie sich den behandelnden Arzt aussuchen. Eine Krankenzusatzversicherung ist daher oftmals ein Kompromiss zwischen preisgünstigen gesetzlichen Krankenversicherungen mit hinreichender Leistung und teureren Tarifen der privaten Krankenversicherungen mit erweiterter Leistung.
Unsere moderne Zivilisation bringt neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Nachteilen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Dass sich durch die erhöhte Lebenserwartung die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit stark erhöht hat, ist einer der Nachteile. Mit einer Pflegerentenversicherung sind Sie nicht in der Gefahr, Ihre privaten Geldreserven für die monatlichen und, in der Regel, sehr hohen Pflegekosten einsetzen zu müssen. Je früher Sie eine Pflegerentenversicherung abschließen, desto billiger sind die monatlichen Beiträge.
Als eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen ist die Krankenversicherung eine sinnvolle und zugleich zwingend erforderliche Schutzmaßnahme. Zu unterscheiden sind die gesetzlichen von den privaten Krankenversicherungen. Während Sie bei gesetzlichen Krankenversicherungen preisgünstige Tarife vorfinden, die alle notwendigen Leistungen abdecken, erhalten Sie bei privaten Krankenversicherungen eine größere Vielzahl an Tarifoptionen, um Ihrem Verständnis einer idealen Absicherung bestmöglich entgegenzukommen. Der Nachteil dieser Mehrleistung ist, dass Tarife aus dem Segment der privaten Krankenversicherung häufig teurer sind als jene der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie sich für die individuelle Anpassungsfähigkeit der Tarife, die Leistungsvielfalt und die bessere Reputation der privaten Leistungen entschieden haben, steht Ihnen an dieser Stelle unser Spektrum an Versicherungsgesellschaften und Tarifen zur Verfügung.
Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen decken die Kosten für z.B. eine Brücke, Krone oder Inlay nur ungenügend ab. Jeder Versicherte kann daher als private Zusatzversicherung eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Durch diese werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dahingehend erweitert, dass auch Zuschüsse für u.a. Prophylaxe, Zahnersatz und Füllungen geleistet werden. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher oftmals die beste Lösung um Ihre Versorgungslücke zu verringern.
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Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.