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Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung

Wenn du krank­heits­be­dingt deinem Job nicht ausüben kannst, zahlt dir dein Arbeit­geber deinen Lohn 42 Tage weiter, dann übernimmt deine Kranken­ver­si­cherung deine Lohnfort­zahlung. Hierbei kommt es aber je nach Vorgabe deiner Kranken­ver­si­cherung zu Abzügen. Diese kannst du durch Abschluss einer Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung auffangen. Dieser Vertrag ist auch für Selbst­ständige ratsam. Was das indivi­duell für dich bedeutet klären wir gern in einem persön­lichem Gespräch. Schreib uns einfach…

Wird bei dem Versi­che­rungs­nehmer einer Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung eine Krankheit diagnos­ti­ziert, die ihn mögli­cher­weise sogar an ein Krankenhaus bindet, legen die Versi­che­rungen in der Regel großen Wert auf Indivi­dua­lität und Wieder­erkenn­barkeit. Daher sind Versi­che­rungen mit vielen Einschlüssen ausge­stattet, die sich von Versi­cherung zu Versi­cherung unter­scheiden. Wenn eine Frau eine Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung abschließt, wird sie mögli­cher­weise wünschen, dass die Versi­cherung beispiels­weise einen Aufenthalt im Krankenhaus während einer Krankheit in der Schwan­ger­schaft abdeckt. Da ein Aufenthalt in einem Krankenhaus während der Schwan­ger­schaft einen Sonderfall darstellt, ist dieser nicht in jeder Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung gedeckt. Wenn du eine Kranken­ta­ge­geld­ver­si­cherung für die Dauer deiner Krankheit oder seines Aufent­haltes in einem Krankenhaus suchst, findest du in den verschie­denen Tarifen der Versi­cherung eine optimale Absicherung.