Als Fahrradliebhaber solltest du wissen, dass eine Absicherung deines Rades im Ernstfall eine sinnvolle Investition sein kann. Gerade in Deutschland werden jedes Jahr viele Fahrräder gestohlen oder beschädigt, was nicht nur emotional, sondern auch finanziell sehr belastend sein kann.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Fahrradversicherungen: die Diebstahlversicherung und die Vollkaskoversicherung. Eine Diebstahlversicherung deckt nur den Diebstahl Ihres Fahrrads ab, während eine Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Unfälle oder Vandalismus abdeckt.
Ein wichtiger Faktor bei der Auswahl einer Fahrradversicherung ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist in der Regel der monatliche Versicherungsbeitrag. Allerdings musst du im Falle eines Schadens mehr aus eigener Tasche zahlen. Achte also darauf, eine Selbstbeteiligung zu wählen, die für dich tragbar ist.
Eine Neuwertentschädigung ist ein weiteres wichtiges Kriterium, das du bei der Auswahl deiner Versicherung berücksichtigen solltest. Sie bedeutet, dass im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung deines Fahrrads der Neuwert des Fahrrads erstattet wird. Wenn die Versicherung keine Neuwertentschädigung anbietet, erhältst du nur den Zeitwert des Fahrrads erstattet, der oft deutlich niedriger ist als der Neuwert.
Eine gewerbliche Fahrradversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Fahrräder von Unternehmen, Institutionen und Selbstständigen gegen Diebstahl und Schäden absichert. Diese Versicherung deckt in der Regel nicht nur Schäden durch Diebstahl, sondern auch durch Vandalismus, Unfälle oder Naturkatastrophen ab.
Eine gewerbliche Fahrradversicherung ist sinnvoll für Unternehmen, Institutionen und Selbstständige, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fahrräder zur Verfügung stellen oder selbst regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs sind. Insbesondere bei teuren E‑Bikes oder Lastenrädern lohnt sich der Abschluss einer Versicherung.
Eine private Fahrradversicherung ist eine Versicherung, die Fahrradfahrerinnen und ‑fahrer gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Fahrrad absichert. Im Gegensatz zur gewerblichen Fahrradversicherung, die Fahrräder von Unternehmen und Institutionen versichert, richtet sich die private Fahrradversicherung an Privatpersonen.
Eine private Fahrradversicherung ist sinnvoll für alle Fahrradfahrerinnen und ‑fahrer, die ihr Fahrrad regelmäßig nutzen und sich gegen Diebstahl und Schäden absichern möchten. Insbesondere bei teuren Fahrrädern oder E‑Bikes lohnt sich der Abschluss einer Versicherung.
Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung schützt Ihr Fahrrad in verschiedenen Szenarien. Egal, ob Sie Ihr Fahrrad privat nutzen, es als Dienstrad einsetzen oder gewerbliche Lastenräder betreiben – wir haben passende Lösungen für Sie. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz bei Unfällen, Schäden und Diebstahl.
Für Verleihräder, sei es im Tourismus- oder Lieferdienstbereich, bieten wir spezielle Diebstahlversicherungen an. Diese ermöglichen es, Räder ohne feste Nutzerzuordnung gegen Diebstahl abzusichern. Sollte ein Fahrrad gestohlen werden, ersetzen viele Versicherungen den Neupreis ohne Selbstbeteiligung.
Die Fahrradversicherungen sind nicht nur auf Privatpersonen zugeschnitten, sondern auch auf Unternehmen, die Diensträder oder gewerbliche Lastenräder nutzen. Wir verstehen die verschiedenen Bedürfnisse und bieten Lösungen, die Sicherheit und Flexibilität kombinieren.
Mit unserer Expertise als Versicherungsmakler finden wir für Sie die optimale Fahrradversicherung aus einer Vielzahl von Gesellschaften. Unsere Lösungen schützen Ihr Fahrrad vor unvorhergesehenen Ereignissen und bieten Ihnen die nötige Sicherheit, egal wie Sie Ihr Fahrrad nutzen. Kontaktieren Sie uns, um die passende Fahrradversicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird.
Eine Fahrradversicherung ist sinnvoll, da sie das Fahrrad vor Diebstahl und Schäden schützt. Besonders bei teuren Fahrrädern lohnt sich der Abschluss einer Versicherung, da im Falle eines Diebstahls oder Schadens hohe Kosten entstehen können. Es ist jedoch wichtig, vor dem Abschluss einer Versicherung verschiedene Angebote zu vergleichen und auf die Details der Versicherung zu achten, um die beste Option für das eigene Fahrrad zu finden.
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.