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Sterbe­geld­ver­si­cherung

Wenn in der nahen Verwand­schaft ein Angehö­riger verstirbt, ist dies für alle Betei­ligten ein großer Trauerfall. Dies ist insbe­sondere dann der Fall, wenn den Hinter­blie­benen nicht ausrei­chend finan­zielle Mittel zur Verfügung stehen, den Verstor­benen angemessen beizu­setzen. Dieser Situation können Sie mit einer Sterbe­geld­ver­si­cherung entge­gen­wirken. Verstirbt der Versi­cherte, wird an eine festge­setzte Person der Versi­che­rungs­betrag ausge­zahlt, welcher für die Beisetzung, die Trauer­feier und ggf. weitere, im Tarif genannte Optionen verwendet werden kann.

Ein wesent­licher Vorteil der Sterbe­geld­ver­si­cherung ist, dass viele Tarife keiner Gesund­heits­prüfung bedürfen, um eine Beerdigung, bzw. Bestattung finan­ziell abzusi­chern. Wenn die Lebens­er­wartung einer Person beispiels­weise durch Krankheit massiv beschränkt wurde und der Gedanke an die eigene Bestattung in die Nähe rückt, ermög­lichen manche Tarifen, in dieser körper­lichen Verfassung eine Sterbe­geld­ver­si­cherung abzuschließen. Auf diesem Wege ist die Tarifierung höher als bei Tarifen mit Gesund­heits­prüfung, ausglei­chend ist dem Betrof­fenen durch die Sterbe­geld­ver­si­cherung aber die innere Ruhe ermög­licht, für das finan­zielle Auskommen der Beerdigung gesorgt zu haben. Da insbe­sondere in Deutschland eine Beerdigung, bzw. Bestattung mit erheb­lichen Kosten verbunden ist, findet eine Sterbe­geld­ver­si­cherung bei vielen Menschen einen immer höheren Stellenwert.