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Veran­stal­tungs­haft­pflicht

Für deine geplante Feier im öffent­lichem Raum trägst du die Verant­wortung für deine Gäste. Kommt jemand auf deiner Veran­staltung zu Schaden, so bist du als Veran­stalter haftbar zu machen. Dieses Risiko kannst du einmalig oder auch in einem dauer­haften Vertrag (für wieder­keh­rende Veran­stal­tungen) abgeben.

 

Die Veran­stal­tungs­haft­pflicht deckt eine sehr große Reihe von möglichen Kosten und Risiken ab. Wenn du ein Fest oder eine öffent­liche Feier veran­stalten möchtest, kann die Haftpflicht z.B. eine Umwelt­haft­pflicht beinhalten. Ebenso kann für die Veran­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­cherung die Höhe der jewei­ligen Deckungs­summen variieren.