Privathaftpflicht

Wenn du als deliktsfähige Privatperson einem anderen einen Schaden zufügst, haftest du dafür in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflicht gehört damit zu einer der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, sie zahlt bei Sach-Personen und Vermögensschäden, ausgenommen sind Schäden, die du zum Beispiel mit einem KFZ verursachst, hierfür haftet die KFZ-Haftpflicht.

Privathaftpflichtversicherungen können unterschiedliche Leistungen beinhalten. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.

  1. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind über den Vertrag ihrer Eltern versichert. Solche Familientarife gelten i.d.R. bis zum Ende der 1. Ausbildung oder bis zum Auszug in die eigene Wohnung.
  2. Familien und Paare sind i.d.R über einen Familienvertrag versichert, dies gilt auch für nichtverheiratete Lebensgemeinschaften. Bestehen zum Zeitpunkt, in dem Paare in eine Wohngemeinschaft ziehen, zwei Verträge, so bleibt der ältere Vertrag oder der mit dem höher versichertem Risiko bestehen.

Die Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich nicht Pflicht. Es gibt allerdings Haftpflichtversicherungen für andere Lebensbereiche, die Pflicht sind.