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Private Kranken­ver­si­cherung

Gesetzlich oder Privat versi­chern, diese Frage stellt sich allen Selbst­stän­digen und allen die über der Beitrags­be­mes­sungs­grenze verdienen, auch diverse andere Berufs­gruppen zählen dazu. Das Prinzip der Systeme unter­scheidet sich nicht nur in Beitrag und Leistung. Das Argument, dass eine private Kranken­ver­si­cherung im Alter viel zu teuer wird ist durch Beitrags­ent­las­tungen lösbar. Ander­seits sind die Leistungen der gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rungen i.d.R. nicht ausrei­chend und müssen durch private Kranken­zu­satz­ver­si­che­rungen ergänzt werden. Dem Beitrag steht also auch immer die Leistung gegenüber. Es ist und bleibt ein beratungs­in­ten­sives Thema, dem man sich indivi­duell nähern muss. 

Wenn du dich für eine private Kranken­ver­si­cherung entscheidest, hast  du die Möglichkeit, aus einer Kombi­nation zu wählen, die aus Basis­tarif und Wahltarif besteht. Ein Basis­tarif ist eine grund­le­gende Kombi­nation von Einschlüssen für die private Gesund­heits­si­cherung. Der Basis­tarif ist bereits hinrei­chend für eine vollständige Abdeckung der gesund­heit­lichen “Schadens­fälle”. Da ein Basis­tarif jedoch in manchen Fällen bestimmte Mehrleis­tungen nicht abdeckt, steht dir der Wahltarif zur Verfügung. Der Wahltarif für die private Gesund­heits­si­cherung ist optional und ermög­licht eine Anpassung der Versi­cherung an deine persön­lichen Vorstel­lungen an Sicherheit. Da der Wahltarif deine Versi­cherung jedoch auch teurer machen wird, ist eine kritische Abwägung zwischen den reinen Erfor­der­nissen an die private Gesund­heits­si­cherung und dem gewünschten Mehrwert erfor­derlich. Allein hieran erkennt man die Komple­xität des Themas.