Hier findest Du Informationen zu den Gewerbeversicherungen. Kurz und knapp für Dich zusammengefasst. Einfach Versicherung auswählen und anschließend selbst vergleichen. Bei Fragen zöger nicht und rufe uns an oder schreibe einfach eine E‑Mail.
Wenn jemand durch einen deiner Mitarbeiter oder durch eine “Gerätschaft” deines Unternehmens geschädigt wird, ist dein Unternehmen zu Schadensersatz verpflichtet. Der Gesetzgeber lässt den Schädiger hier in unbegrenzter Höhe haften. Dadurch kann es für deinen Betrieb schnell existenzbedrohlichen Ansprüchen kommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung zählt daher für jeden Unternehmer zu einem der wichtigsten Verträge.
Als Verantwortlicher einer Firma, die mit elektronischen Geräten arbeitet, beispielsweise mit Computern, Telefonanlagen oder elektronischen Steuerwerken, weißt du selbst am besten, welche Anschaffungs- , oder Reparaturkosten bei Ausfall auf dich zukommen. Sollte eines der Geräte ausgetauscht werden müssen, sind die Kosten eines Neugerätes häufig sogar um ein Vielfaches höher. Da sich im laufenden Geschäftsbetrieb Unfälle jedoch ebenso wenig vermeiden lassen, wie schädliche Einwirkungen von außen, beispielsweise durch Überspannung, Diebstahl oder Überschwemmung, musst du diese Kosten einkalkulieren. Damit du im Fall der Fälle nicht die vollständige finanzielle Last durch Rücklagen ausgleichen musst, ist es ratsam, diese Geräte gegen Ausfall zu versichern.
Die Inventarversicherung, oder auch Inhaltsversicherung genannt, ist das gewerbliche Pendant zur privaten Hausratversicherung. Nahezu alle beweglichen Betriebsmittel, wie z.B. Büroeinrichtung, Vorräte aber auch schon bereits produzierte Waren stellen den Versicherungswert dar, den es in der Inventarversicherung zu versichern gilt. Die versicherten Risiken sind, wie in der Hausratversicherung neben Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm- und Hagel, aber auch der “Ertragsausfall” bei einem dieser Schäden. So können selbst bei schadenbedingter Betriebsschließung evtl. Mieten und Löhne weitergezahlt werden.
Als Unternehmer kann es sein, dass dein Auftragnehmer ab einer gewissen Auftragssumme ein Garantie wünscht. Eine solche Garantie kann z.B. mittels einer Bürgschaft gegeben werden. Da aus vielfältigen Gründen Banken jedoch vermindert Bürgschaften übernehmen, und wenn dann mit teil erheblichen Gebühren, ist eine Kautionsversicherung eine sinnvolle, weil weniger kostenintensive Alternative. Bei einer solchen Versicherung übernimmt nicht die Bank sondern die Versicherungsgesellschaft die gewünschte Bürgschaft. Ein weiterer Vorteil ist das solche Verträge über eine Versicherung flexibler und steuerbaren für den Unternehmer gestaltet sind.
Auch bei einem geschäflich genutztem Pkw verpflichtet der Gesetzgeber jeden Halter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die den Schaden bei Unfallgegnern reguliert. Aber auch der Schutz des eigenen Schadens ist durch eine passende Versicherung wichtig. Ein Vergleich lohnt sich!
Die Rechtsschutzversicherung für Firmen ist eine Weiterführung der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen. Die Leistung wird unverändert übernommen, jedoch auf deine Firma ausgedehnt. Das bedeutet, dass du als Geschäftsführer mit der Familie und der Firma uneingeschränkten Rechtsschutz im Rahmen der versicherten Leistungen genießt. Du, deine Familie und deine Firma haben Zugriff auf kostenfreie Rechtsberatung, finanzielle Unterstützung bei der Wahl eines Anwaltes und Entlastung bei allen Arten der Prozessnebenkosten. Zudem erhältst du die Möglichkeit, über die Einschlüsse der jeweiligen Tarife Sonderbedingungen einzuschließen, beispielsweise die Kostenübernahme bei Kautionen. u.v.m. Lass dich dazu von uns beraten.
Für deine geplante Feier im öffentlichem Raum trägst du die Verantwortung für deine Gäste. Kommt jemand auf deiner Veranstaltung zu Schaden, so bist du als Veranstalter haftbar zu machen. Dieses Risiko kannst du einmalig oder auch in einem dauerhaften Vertrag (für wiederkehrende Veranstaltungen) abgeben.
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.