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Gewer­be­ver­si­che­rungen

Hier findest Du Infor­ma­tionen zu den Gewer­be­ver­si­che­rungen. Kurz und knapp für Dich zusam­men­ge­fasst. Einfach Versi­cherung auswählen und anschließend selbst vergleichen. Bei Fragen zöger nicht und rufe uns an oder schreibe einfach eine E‑Mail.

Wenn jemand durch einen deiner Mitar­beiter oder durch eine “Gerät­schaft” deines Unter­nehmens geschädigt wird, ist dein Unter­nehmen zu Schadens­ersatz verpflichtet. Der Gesetz­geber lässt den Schädiger hier in unbegrenzter Höhe haften.  Dadurch kann es für deinen Betrieb schnell  existenz­be­droh­lichen Ansprüchen kommen. Eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­cherung zählt daher für jeden Unter­nehmer zu einem der wichtigsten Verträge.

Als Verant­wort­licher einer Firma, die mit elektro­ni­schen Geräten arbeitet, beispiels­weise mit Computern, Telefon­an­lagen oder elektro­ni­schen Steuer­werken, weißt du selbst am besten, welche Anschaf­fungs- , oder Repara­tur­kosten bei Ausfall auf dich zukommen. Sollte eines der Geräte ausge­tauscht werden müssen, sind die Kosten eines Neuge­rätes häufig sogar um ein Vielfaches höher. Da sich im laufenden Geschäfts­be­trieb Unfälle jedoch ebenso wenig vermeiden lassen, wie schäd­liche Einwir­kungen von außen, beispiels­weise durch Überspannung, Diebstahl oder Überschwemmung, musst du diese Kosten einkal­ku­lieren. Damit du im Fall der Fälle nicht die vollständige finan­zielle Last durch Rücklagen ausgleichen musst, ist es ratsam, diese Geräte gegen Ausfall zu versi­chern.

Die Inven­tar­ver­si­cherung, oder auch Inhalts­ver­si­cherung genannt, ist das gewerb­liche Pendant zur privaten Hausrat­ver­si­cherung. Nahezu alle beweg­lichen Betriebs­mittel, wie z.B. Büroein­richtung, Vorräte aber auch schon bereits produ­zierte Waren stellen den Versi­che­rungswert dar, den es in der Inven­tar­ver­si­cherung zu versi­chern gilt. Die versi­cherten Risiken sind, wie in der Hausrat­ver­si­cherung neben Feuer, Einbruch­dieb­stahl, Sturm- und Hagel, aber auch der “Ertrags­ausfall” bei einem dieser Schäden. So können selbst bei schaden­be­dingter Betriebs­schließung evtl. Mieten und Löhne weiter­ge­zahlt werden. 

Als Unter­nehmer kann es sein, dass dein Auftrag­nehmer ab einer gewissen Auftrags­summe ein Garantie wünscht. Eine solche Garantie kann z.B. mittels einer Bürgschaft gegeben werden. Da aus vielfäl­tigen Gründen Banken  jedoch vermindert Bürgschaften übernehmen, und wenn dann mit teil erheb­lichen Gebühren, ist eine Kauti­ons­ver­si­cherung eine sinnvolle, weil weniger kosten­in­tensive Alter­native. Bei einer solchen Versi­cherung übernimmt nicht die Bank sondern die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft die gewünschte Bürgschaft.  Ein weiterer Vorteil ist das solche Verträge über eine Versi­cherung flexibler und steuer­baren für den Unter­nehmer gestaltet sind.

Wie auch bei privat genutzten PKW´s verpflichtet der Gesetz­geber jeden Halter eines LKW´s oder Liefer­wagen zum Abschluss einer Haftpflicht­ver­si­cherung, die den Schaden des Unfall­gegners reguliert. Aber auch der Schutz des eigenen Schadens ist durch eine passende Versi­cherung wichtig. Ein Vergleich lohnt sich!

Auch bei einem geschäflich genutztem Pkw verpflichtet der Gesetz­geber jeden Halter zum Abschluss einer Haftpflicht­ver­si­cherung, die den Schaden bei Unfall­gegnern reguliert. Aber auch der Schutz des eigenen Schadens ist durch eine passende Versi­cherung wichtig. Ein Vergleich lohnt sich!

Die Rechts­schutz­ver­si­cherung für Firmen ist eine Weiter­führung der Rechts­schutz­ver­si­cherung für Privat­per­sonen. Die Leistung wird unver­ändert übernommen, jedoch auf deine Firma ausge­dehnt. Das bedeutet, dass du als Geschäfts­führer mit der Familie und der Firma unein­ge­schränkten Rechts­schutz im Rahmen der versi­cherten Leistungen genießt. Du, deine Familie und deine Firma haben Zugriff auf kosten­freie Rechts­be­ratung, finan­zielle Unter­stützung bei der Wahl eines Anwaltes und Entlastung bei allen Arten der Prozess­ne­ben­kosten. Zudem erhältst du die Möglichkeit, über die Einschlüsse der jewei­ligen Tarife Sonder­be­din­gungen einzu­schließen, beispiels­weise die Kosten­über­nahme bei Kautionen. u.v.m. Lass dich dazu von uns beraten. 

Für deine geplante Feier im öffent­lichem Raum trägst du die Verant­wortung für deine Gäste. Kommt jemand auf deiner Veran­staltung zu Schaden, so bist du als Veran­stalter haftbar zu machen. Dieses Risiko kannst du einmalig oder auch in einem dauer­haften Vertrag (für wieder­keh­rende Veran­stal­tungen) abgeben.