Als arbeitender Bürger haben Sie stets Ihr Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Solange Sie die Arbeit ausführen, werden Sie unter normalen Umständen finanziell auf sicherem Boden stehen. Doch was, wenn Sie die Arbeit nicht mehr ausführen können? Wenn beispielsweise ein Arzt bestätigt, dass physische oder psychische Gründe gegen die fortgesetzte Ausübung der Arbeit sprechen? Tritt ein solcher Fall ein, kann insbesondere für ältere Menschen eine große Zukunftsangst eintreten, nicht mehr in einem Beruf Fuß fassen können und sich ohne finanzielle Grundlage im Leben behaupten zu müssen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, mit diesem Schicksal umzugehen und zahlt Ihnen entweder eine festgesetzte Einmalzahlung, mit welcher Sie sich an die neuen Lebensbedingungen anpassen können, oder Sie erhalten eine monatliche Rente bis zu einem festgelegten Alter.
Um in unserer heutigen Zeit bestehen zu können, verwenden Sie eine Reihe von angeborenen Fertigkeiten. In Ihrem Beruf sind einige dieser Fertigkeiten von zentraler Bedeutung, beispielsweise das Sehvermögen oder die Feinmotorik der Finger. Der Verlust einzelner Fertigkeiten kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen und das Zurückführen in die Arbeitswelt erschweren, bzw. sogar verhindern. Eine Grundfähigkeitenversicherung zahlt Ihnen in einem solchen Fall eine lebenslange Rente und schützt Sie vor einem finanziellen Absturz.
Die staatliche Rentenversicherung wird in unserer heutigen Zeit stark diskutiert. Inwieweit das klassische Modell des aktuellen Rentensystems zukünftig Bestand hat, lässt sich nicht beantworten. Um so wichtiger ist an dieser Stelle eine private Altersvorsorge, um nach dem Ende des Berufslebens keine Furcht vor finanzieller Armut haben zu müssen. Je früher Sie eine private Rentenversicherung abschließen, desto flexibler sind Sie in den monatlichen Beiträgen, ohne ein angemessenes Rentenniveau zu gefährden.
Ein Todesfall in der Familie ist stets ein großer Verlust. Wenn der Todesfall jedoch eine Person betrifft, die die finanzielle Basis einer Familie darstellt, ist der Verlust nicht nur beklagenswert, er ist auch finanziell höchst belastend. Um Ihnen in dieser Situation beizustehen, können insbesondere junge Familien Risikolebensversicherungen abschließen, die eine festgelegte Versicherungssumme auszahlen, wenn die versicherte Person verstirbt. So bleiben auch Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod durch eine Einmalzahlung finanziell versorgt, damit diese wieder auf eigenen Füßen stehen können.
Dass die finanzielle Basis im Alter einen bedrohlichen Stand hat, ist zur Zeit ein viel diskutiertes Thema. Die Absicherung Ihres Ruhestandes durch eine private Institution scheint daher notwendig. Mit der Riester-Rente steht Ihnen eine Versicherung zur Verfügung, die der Staat mit Zuschüssen erweitert. Somit bleiben die zu leistenden Beiträge auf einem finanzierbaren Niveau, ohne eine ausreichende Rentenausschüttung zu gefährden.
Wenn in der nahen Verwandtschaft ein Angehöriger verstirbt, ist dies für alle Beteiligten ein großer Trauerfall. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn den Hinterbliebenen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, den Verstorbenen angemessen beizusetzen. Dieser Situation können Sie mit einer Sterbegeldversicherung entgegenwirken. Verstirbt der Versicherte, wird an eine festgesetzte Person der Versicherungsbetrag ausgezahlt, welcher für die Beisetzung, die Trauerfeier und ggf. weitere, im Tarif genannte Optionen verwendet werden kann.
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Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.