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Grund­fä­hig­keits­ver­si­cherung

Um in unserer heutigen Zeit bestehen zu können, verwenden Sie eine Reihe von angebo­renen Fertig­keiten. In Ihrem Beruf sind einige dieser Fertig­keiten von zentraler Bedeutung, beispiels­weise das Sehver­mögen oder die Feinmo­torik der Finger. Der Verlust einzelner Fertig­keiten kann zum Verlust des Arbeits­platzes führen und das Zurück­führen in die Arbeitswelt erschweren, bzw. sogar verhindern. Eine Grund­fä­hig­kei­ten­ver­si­cherung zahlt Ihnen in einem solchen Fall eine lebens­lange Rente und schützt Sie vor einem finan­zi­ellen Absturz.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­cherung wird von den meisten Versi­cherern in zwei Kataloge unter­teilt, die definieren, ab welchem Zeitpunkt dem Versi­che­rungs­nehmer die versi­cherte Leistung zugesprochen werden muss. Der A‑Katalog beinhaltet die Kriterien, von denen bereits ein Kriterium genügt, die Leistung der Versi­cherung zu erhalten. Innerhalb des B‑Kataloges sind jene Kriterien aufge­führt, die zu einer Versi­che­rungs­leistung führen, wenn drei Kriterien zutreffen. Da sich die Kriterien der Kataloge von Tarif zu Tarif unter­scheiden, ist es für den Abschluss einer Grund­fä­hig­keits­ver­si­cherung notwendig, die verfüg­baren Versi­che­rungen genau zu prüfen.