Betreten der Baustelle verboten, wer kennt diese Schilder nicht, aber bringen sie etwas? Die Antwort ist nein! Alle Personen oder Gesellschaften die als Bauherr eine Baustelle betreiben ob ein Gebäude oder ein zu bebauendes Grundstück, haften für Schäden die Dritten wie zum Beispiel Besuchern oder Handwerkern dort entstehen.
Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauherrenversicherung insbesondere darauf achten, dass die Versicherung einen möglichst hohen Schadensbetrag für Personen- und Vermögensschäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauherrenversicherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechtsstreites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadensersatzleistungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauherrenversicherung prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unterscheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauherrenversicherung ist daher eine Pflichtversicherung jeder Person, die ein Grundstück bebauen möchte.
Wichtig ist die Höhe der Versicherungssumme, diese sollte sorgfältig mit der Versicherung abgestimmt werden.
Du als Bauherr hast wahrscheinlich ’ne Menge Geld in ’ne Bauunternehmung und ’nen Architekten gesteckt, um dein Ding zu bauen. Aber Moment mal, das bedeutet nicht, dass du aus der Verantwortung raus bist. Du musst unter anderem dafür sorgen, dass die Baustelle sicher ist.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist sozusagen dein Rettungsanker, falls du als Bauherr oder Besitzer des Grundstücks jemand anderem unabsichtlich Schaden zufügst und deswegen nach den Gesetzen in der Haftung stehst.
Was deckt die Bauherrenhaftpflicht so ab? Das sind so Sachen wie Kinder, die auf der Baustelle in ’ne ungesicherte Grube fallen, oder Besucher, die von herabfallenden Bauteilen getroffen werden. Selbst wenn der Bagger beim Keller ausheben aus Versehen den Baum auf dem Nachbargrundstück beschädigt, bist du versichert.
Aber aufgepasst, wenn du selbst Hand anlegst und zum Beispiel dein Dach selber deckst oder als Bauhelfer ein Gerüst für den Dachfirst streichst, muss das ausdrücklich mit uns vereinbart sein, sonst sind diese Aktionen nicht abgedeckt.
Was nicht abgesichert ist, sind zum Beispiel Haftpflichtansprüche wegen Veränderungen der Grundwasserverhältnisse oder Schäden am eigenen Bauwerk. Da bräuchtest du dann ’ne andere Versicherung.
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