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Bauherrenhaftpflicht

Betreten der Baustelle verboten, wer kennt diese Schilder nicht, aber bringen sie etwas? Die Antwort ist nein! Alle Personen oder Gesellschaften die als Bauherr eine Baustelle betreiben ob ein Gebäude oder ein zu bebauendes Grundstück, haften für Schäden die Dritten wie zum Beispiel Besuchern oder Handwerkern dort entstehen.

Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauherrenversicherung insbesondere darauf achten, dass die Versicherung einen möglichst hohen Schadensbetrag für Personen- und Vermögensschäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauherrenversicherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechtsstreites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadensersatzleistungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauherrenversicherung prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unterscheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauherrenversicherung ist daher eine Pflichtversicherung jeder Person, die ein Grundstück bebauen möchte.

Wichtig ist die Höhe der Versicherungssumme, diese sollte sorgfältig mit der Versicherung abgestimmt werden.

Immer wenn gesetzliche Haftpflichtansprüche gegenüber dem Bauherren angemeldet werden, greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dies kann der Fall sein, wenn die Baustelle zum Beispiel nicht richtig abgesichert worden ist und jemand auf dem Baugelände zu Schaden kommt.