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Bauher­ren­haft­pflicht

Betreten der Baustelle verboten, wer kennt diese Schilder nicht, aber bringen sie etwas? Die Antwort ist nein! Alle Personen oder Gesell­schaften die als Bauherr eine Baustelle betreiben ob ein Gebäude oder ein zu bebau­endes Grund­stück, haften für Schäden die Dritten wie zum Beispiel Besuchern oder Handwerkern dort entstehen.

Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauher­ren­ver­si­cherung insbe­sondere darauf achten, dass die Versi­cherung einen möglichst hohen Schadens­betrag für Personen- und Vermö­gens­schäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauher­ren­ver­si­cherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechts­streites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadens­er­satz­leis­tungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauher­ren­ver­si­cherung prüfen, inwieweit Ihr Bauan­liegen von der Versi­cherung unter­stützt wird, da der Versi­cherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unter­scheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauher­ren­ver­si­cherung ist daher eine Pflicht­ver­si­cherung jeder Person, die ein Grund­stück bebauen möchte.

Wichtig ist die Höhe der Versi­che­rungs­summe, diese sollte sorgfältig mit der Versi­cherung abgestimmt werden.

Immer wenn gesetz­liche Haftpflicht­an­sprüche gegenüber dem Bauherren angemeldet werden, greift die Bauher­ren­haft­pflicht­ver­si­cherung. Dies kann der Fall sein, wenn die Baustelle zum Beispiel nicht richtig abgesi­chert worden ist und jemand auf dem Bauge­lände zu Schaden kommt.

Warum brauche ich als Bauherr eine extra Haftpflicht?

Du als Bauherr hast wahrscheinlich ’ne Menge Geld in ’ne Bauun­ter­nehmung und ’nen Archi­tekten gesteckt, um dein Ding zu bauen. Aber Moment mal, das bedeutet nicht, dass du aus der Verant­wortung raus bist. Du musst unter anderem dafür sorgen, dass die Baustelle sicher ist.

Bauher­ren­haft­pflicht­ver­si­cherung: Dein Rettungs­anker

Die Bauher­ren­haft­pflicht­ver­si­cherung ist sozusagen dein Rettungs­anker, falls du als Bauherr oder Besitzer des Grund­stücks jemand anderem unabsichtlich Schaden zufügst und deswegen nach den Gesetzen in der Haftung stehst.

Was deckt die Bauher­ren­haft­pflicht ab?

Was deckt die Bauher­ren­haft­pflicht so ab? Das sind so Sachen wie Kinder, die auf der Baustelle in ’ne ungesi­cherte Grube fallen, oder Besucher, die von herab­fal­lenden Bauteilen getroffen werden. Selbst wenn der Bagger beim Keller ausheben aus Versehen den Baum auf dem Nachbar­grund­stück beschädigt, bist du versi­chert.

Bauen in eigener Regie: Aufge­passt!

Aber aufge­passt, wenn du selbst Hand anlegst und zum Beispiel dein Dach selber deckst oder als Bauhelfer ein Gerüst für den Dachfirst streichst, muss das ausdrücklich mit uns vereinbart sein, sonst sind diese Aktionen nicht abgedeckt.

Was nicht abgesi­chert ist

Was nicht abgesi­chert ist, sind zum Beispiel Haftpflicht­an­sprüche wegen Verän­de­rungen der Grund­was­ser­ver­hält­nisse oder Schäden am eigenen Bauwerk. Da bräuchtest du dann ’ne andere Versi­cherung.