Wenn du ein Grundstück oder ein Haus besitzt, haftest du für Schäden an dritten Personen oder deren Sachen in vollem Umfang. Einfamilienhäuser, die du selbst bewohnst, sind über deine Privathaftpflicht versichert, für alle anderen benötigst du die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hierbei sind z.B. Schäden durch herabfallende Dachziegel, umgestürzte Bäume versichert, auch Schäden durch Personen, die auf den ungestreuten Gehwegen vor deine Tür stürzen.
Um eine optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen, unterscheiden die Versicherer zwischen den Arten der Häuser und des Verwendungszweckes. Eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird beispielsweise unterscheiden, ob ein Grundstück überwiegend bewohnt wird, oder ob auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe betrieben wird. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen unterscheiden auch bezüglich der Quadratmetergröße und der Größe der dem Grundstück anliegenden Straße. Eine weitere maßgebliche Größe für die Tarifierung der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ist zudem die Anzahl der Wohnungen, bzw. Häuser.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen Sie, wenn Sie Immobilien vermieten oder in einer Eigentümergemeinschaft sind.
Als Eigentümer bist du dafür verantwortlich, dass von deinem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört, dass Bewohner und Besucher das Haus gefahrlos betreten und verlassen können. Außerdem dürfen Dritte nicht durch Mängel am Gebäude zu Schaden kommen, zum Beispiel durch lose Dachziegel oder unebene Gehwegplatten.
Die Versicherung bietet einen umfassenden Schutz: Sie deckt sowohl Sachschäden ab, wenn etwas zu Bruch geht, als auch Personenschäden, wenn jemand verletzt wird. Erleidet der Geschädigte durch den Schaden einen zusätzlichen Verdienstausfall, kommt die Versicherung auch dafür auf — zum Beispiel, wenn er wegen der Verletzung längere Zeit nicht arbeiten kann. Solche Schäden nennt man Vermögensschäden.
Außerdem prüft die Versicherung, ob ein Anspruch, den jemand gegen dich hat, überhaupt berechtigt ist. Das nennt man passiven Rechtsschutz.
Wenn du einen Schaden hast, gelten die gleichen Regeln wie bei einer Privathaftpflichtversicherung: Melde ihn schnell und dokumentiere ihn gut. Wichtig ist auch, die Gefahrenquelle so schnell wie möglich zu beseitigen.
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