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Hausrat­ver­si­cherung

Was ist eine Hausrat­ver­si­cherung?

Als Mieter einer Wohnung oder als Hausei­gen­tümer sind Dir bereits häufige Gefah­ren­quellen bekannt, die Ihre Wohnung und dein Inventar gefährden können. Zu diesen Quellen zählen Feuer- und Leitungs­was­ser­schäden, aber auch Hagel und Einbruch. Tritt ein Schadensfall ein, kann die Schadens­summe schnell sehr groß werden. In dieser Situation hilft Dir die Hausrats­ver­si­cherung, die Dir bis zu einem festge­legten Versi­che­rungswert den Schaden ersetzt und je nach Tarif sogar weitere Möglich­keiten bietet, wie beispiels­weise kosten­freie Übernachtung in einem Hotel, wenn die Wohnung zeitweise nicht mehr bewohnbar ist.

Was deckt die Hausrat­ver­si­cherung ab?

Die Hausrat­ver­si­cherung schützt sämtliche beweg­liche Gegen­stände in den eigenen vier Wänden, die nicht fest instal­liert sind. Dazu gehören:

  • Kleidung
  • Kinder­spielzeug
  • Möbel
  • elektrische Geräte
  • Unter­hal­tungs­elek­tronik
  • Fernseher
  • Wertsachen
  • Bargeld

Auch Gegen­stände im Keller, auf dem Dachboden oder in der Garage sind abgedeckt. Fahrräder sind grund­sätzlich inbegriffen und automa­tisch gegen Einbruch­dieb­stahl versi­chert. Optional kann eine zusätz­liche Absicherung gegen einfachen Diebstahl, beispiels­weise bei Radtouren, gegen einen Aufpreis erfolgen.

Hausrat­ver­si­cherung Rechner

Hausrat­ver­si­cherung Beispiele

Ein prägnantes Beispiel eines sinnvollen Einschlusses der Hausrats­ver­si­cherung ist Übernahme der Hotel­kosten im Schadensfall. Sollten Dir im Zuge einer drasti­schen Schädigung Deines Wohnraumes gezwungen sein, für die Dauer der Instand­setzung eine neue Bleibe zu beziehen, werden manche Hausrats­ver­si­che­rungen anbieten, die Kosten der Übernach­tungen ganz oder teilweise zu übernehmen. Sollten Sie im Verlaufe der Wohnungs­schä­digung selbst geschädigt worden sein und einen Kranken­haus­auf­enthalt benötigen, deckt die Hausrats­ver­si­cherung zwar nicht die Kranken­haus­kosten, aber bei manchen Tarifen den Diebstahl Deiner persön­lichen Wertge­gen­stände und Geldsummen, wenn Sie Dir innerhalb des Kranken­haus­auf­ent­haltes entwendet worden sind. Eine Hausrats­ver­si­cherung bietet ein reich­hal­tiges Spektrum an Einschlüssen. Wähle Dir eine Hausrats­ver­si­cherung, die deine Erwartung an einen umfas­senden Schutz am nächsten kommt.

Wo gilt die Hausrat­versicherung?

Der Versi­che­rungs­schutz erstreckt sich grund­sätzlich auf die verein­barte Wohnung. Zusätzlich zählen zum Versi­che­rungsort:

  • Arbeits­zimmer innerhalb der versi­cherten Wohnung
  • Keller- und Dachbo­den­räume
  • Terrassen, Balkone, Loggien
  • Gemein­schafts­räume wie Wasch­keller
  • Neben­ge­bäude auf demselben Grund­stück und Garagen bis 3 km Entfernung (Luftlinie)

Bei Sturm und Hagel umfasst der Versi­che­rungsort das gesamte Grund­stück der versi­cherten Wohnung.
Des Weiteren besteht Schutz für versi­cherte Gegen­stände, die vorüber­gehend außerhalb der Wohnung sind (Außen­ver­si­cherung). Einbruch­dieb­stahl ist nur versi­chert, wenn die betrof­fenen Gegen­stände zum Zeitpunkt des Schadens innerhalb eines Gebäudes befinden.

Kontakt — Hausrat­ver­si­cherung Beratung