Die erhöhte Lebenserwartung bringt auch die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit mit sich. Die gesetzliche Pflegeversicherung erweist sich hier als Lückenhaft und reicht leider nicht aus. Um in diesem Fall nicht auf seine Reserven zurückgreifen zu müssen, ob sogar Verwandte belasten zu müssen ist die Vorsorge mit einer privaten Pflegerentenversicherung sehr sinnvoll. Je früher Sie eine Pflegerentenversicherung abschließen, desto billiger sind die monatlichen Beiträge.
Ein Beispiel einer pflegebedürftigen Krankheit, die ohne eine Pflegerentenversicherung finanziell belastend werden kann, ist die Demenz. Ist diese zur Zeit noch unheilbare Erkrankung bei dir diagnostiziert worden, wirst du ab einem bestimmten Stadium der Demenz Pflege bedürfen. Wie diese Hilfe für dich aussehen soll bestimmt du jetzt noch selbst. Ein Gespräch mit jemanden, der ein Familienmitglied pflegt bringt oft mehr als dir irgendwelche Beratungsgespräche geben können. Gern erarbeiten wir mit dir dieses wichtige Thema in einem persönlichem Gespräch.
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.