Jedes Jahr im Herbst ist es wieder so weit: Die Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung kommt – und oft ist sie höher als im Vorjahr. Für 2027 hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) neue Typklassen festgelegt. Laut ADAC sind mehr als 12 Millionen Autofahrende betroffen, rund 7,4 Millionen davon werden in der Haftpflicht höher eingestuft. In diesem Ratgeber zeigen wir dir als unabhängige Versicherungsmakler, worauf es beim Wechsel wirklich ankommt – und warum der günstigste Tarif nicht automatisch der beste ist.
Die meisten Kfz-Verträge laufen über das Kalenderjahr und verlängern sich automatisch zum 1. Januar. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Deine Kündigung muss also spätestens am 30. November bei deiner Versicherung eingegangen sein. Bei manchen Verträgen weicht das Ablaufdatum vom Kalenderjahr ab. Wann dein Vertrag endet, steht in deinem Versicherungsschein.
Steigt dein Beitrag, ohne dass sich dein Schutz verbessert, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung. Das gilt nicht bei einer Rückstufung nach eigenem Schaden.
Nach der Regulierung eines Schadens können meist beide Seiten den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Kaufst du ein anderes Fahrzeug, kannst du es bei einer Versicherung deiner Wahl versichern. Der alte Vertrag endet mit Verkauf bzw. Abmeldung.
Keine Sorge: Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nimmst du mit. Der neue Versicherer fragt sie bei deiner bisherigen Gesellschaft ab. Achte trotzdem darauf, dass die Angaben im neuen Antrag stimmen – falsche Angaben können später teuer werden. Und: Ein vereinbarter Rabattschutz gilt meist nur beim jeweiligen Versicherer und geht beim Wechsel verloren.
Vergleichsportale sortieren nach Preis. Im Schadenfall zählt aber, was im Vertrag steht. Wenn wir Kfz-Tarife für dich vergleichen, prüfen wir unter anderem:
Fährt nur noch ihr zu zweit? Dann sollten Kinder, die längst ausgezogen sind, nicht mehr im Vertrag stehen.
Wer weniger fährt als angegeben, zahlt unnötig drauf. Wer mehr fährt, riskiert Ärger.
300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko sind oft ein guter Kompromiss.
Akzeptierst du im Schadenfall eine Partnerwerkstatt, sinkt der Beitrag oft spürbar.
Monatliche Zahlung kostet bei vielen Versicherern einen Aufschlag.
Bei älteren Fahrzeugen kann Teilkasko reichen – das rechnen wir gern für dich durch.
Versicherungsschein und Beitragsrechnung – am einfachsten per Foto über die Simplr-App oder per Mail.
Tarife verschiedener Versicherer – mit Blick auf Preis und Leistung.
Verständlich erklärt, gern auch persönlich in Hannover oder Holzminden.
Antrag und Kündigung übernehmen wir, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
Auch danach sind wir dein Ansprechpartner – vor allem im Schadenfall.
Zum 1. Januar in der Regel nicht mehr – außer du hast ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel wegen einer Beitragserhöhung, oder dein Vertrag hat ein anderes Ablaufdatum. Sprich uns an, wir prüfen das für dich.
Nein. Deine SF-Klasse wird an den neuen Versicherer übertragen. Nur ein vereinbarter Rabattschutz geht meist verloren.
Nein. Wenn du über uns wechselst, kümmern wir uns um Antrag und Kündigung.
Für dich entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Wir werden von den Versicherern vergütet – diese Vergütung ist bereits im Beitrag enthalten.
Versicherungsmakler und Geschäftsführer der BK-Maklerbüro GmbH in Hannover-Linden. Er ist seit rund 20 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und vergleicht für Privatkunden, Familien und Selbstständige in Hannover und der Region unabhängig Tarife.
Ende November haben Versicherer und Makler Hochsaison. Schick uns deine Unterlagen früh – wir prüfen deinen Vertrag und sagen dir ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.
Quellen:
Typklassen 2027: ADAC
Bilder: KI-generierte Illustrationen
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
1. Informationspflichtiger - Ihr Versicherungsvermittler:
Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist:
BK-Maklerbüro GmbH
Ungerstraße 26
30451 Hannover
Telefon: 01773366613
Amtsgericht: Amtsgericht Hannover HRB 229888
Geschäftsführung: Steffen Becker
2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:
Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D-N6SB-V1V8J-87 registriert.
3. Beratung und Vergütung:
Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter.
Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.
Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf)
E-Mail: vr@dihk.de
www.vermittlerregister.info
5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen:
Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen.
Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt.
6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Zusätzliche Information:
Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV
Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.
