Du möchtest dich und deine Lieben vor unvorhersehbaren Risiken schützen und finanzielle Sicherheit gewinnen? Dann bist du hier genau richtig! Als Experte für Versicherungsfragen präsentiert dir das BK-Maklerbüro einen umfassenden Leitfaden zu den Versicherungen, die du unbedingt brauchst. Mit unserer Hilfe findest du den passenden Versicherungsschutz für deine individuellen Bedürfnisse und kannst beruhigt in die Zukunft blicken.
Bei bestimmten Versicherungen hast Du keine Wahlfreiheit, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Hierzu gehören die Krankenversicherung, die Kfz-Haftpflicht und für viele auch die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Krankenversicherung steht an erster Stelle der Versicherungen, die du unbedingt haben musst. In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht, daher ist der Abschluss einer Versicherung unumgänglich. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und weitere medizinische Behandlungen ab. Du hast die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Wir helfen dir gerne dabei, die für dich optimale Lösung zu finden.
In der privaten Krankenversicherung erhöhen sich die Beiträge im Alter oft deutlich. Daher ist es ratsam, eine private Versicherung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn Du absolut sicher bist, dass Du sie langfristig stemmen kannst. Wer über keine Krankenversicherung verfügt, erhält lediglich im Notfall eine medizinische Behandlung.
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt für die meisten Menschen den wichtigsten Grundpfeiler ihrer Altersvorsorge dar. Arbeitnehmer haben den Rentenversicherungsbeitrag monatlich automatisch von ihrem Lohn abgezogen. Auch bestimmte Selbstständige wie Handwerker und Hebammen sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, während andere Selbstständige dies freiwillig tun können. Dennoch reicht die gesetzliche Rente oft nicht aus, und eine zusätzliche private Altersvorsorge ist empfehlenswert.
Für Autobesitzer ist die Kfz-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug und die Haftung für Schäden an Dritten im Falle eines Unfalls ab. Wähle zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und verschiedenen zusätzlichen Kaskoversicherungen, um dich optimal abzusichern.
Zusätzlich zu den obligatorischen Versicherungen gibt es einige Verträge, die Du unbedingt abschließen solltest, da sie vor erheblichen finanziellen Risiken schützen. Das Beste daran ist, dass wichtige Versicherungen nicht immer teuer sein müssen. Eine vernünftige Haftpflichtversicherung ist bereits ab 5 Euro pro Monat erhältlich, und eine Reisekrankenversicherung kostet weniger als 10 Euro pro Jahr.
Die Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die du anderen unbeabsichtigt zufügst. Egal, ob es sich um einen einfachen Sachschaden oder einen schweren Personenschaden handelt, die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche und rechtliche Auseinandersetzungen. Verzichte nicht auf diesen wichtigen Schutz!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft unterschätzt, ist aber von großer Bedeutung. Sie springt ein, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Damit bietet sie dir eine finanzielle Absicherung und verhindert den sozialen Abstieg im Ernstfall. Lass dir von uns zeigen, wie du dich optimal vor Berufsunfähigkeit schützen kannst.
Die Lebensversicherung ist besonders wichtig, wenn du finanzielle Abhängigkeiten hast, beispielsweise eine Familie versorgen möchtest. Im Todesfall des Versicherten zahlt sie eine vereinbarte Summe aus und sichert so die Hinterbliebenen finanziell ab. Denke frühzeitig an die Zukunft deiner Liebsten und sichere sie mit einer Lebensversicherung ab.
Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu bleibenden Beeinträchtigungen führen. Sie zahlt beispielsweise eine Invaliditätsrente oder eine Einmalzahlung aus, um die zusätzlichen Belastungen nach einem Unfall abzufedern. Eine sinnvolle Ergänzung zu deinem Versicherungsschutz!
Die Hausratversicherung schützt dein Eigentum in der Wohnung oder im Haus vor Schäden durch Einbruch, Brand, Wasser oder Naturkatastrophen. Sie trägt dazu bei, den finanziellen Verlust nach einem Schaden zu minimieren. Dein Zuhause verdient den bestmöglichen Schutz!
Als Hausbesitzer solltest du unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie schützt dein Haus vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und andere Risiken. Im Schadensfall übernimmt sie die Kosten für Reparaturen und den Wiederaufbau.
Die Wahl der passenden Versicherungen ist entscheidend, um dich vor finanziellen Notfällen und unvorhersehbaren Ereignissen zu schützen. Mit einer individuellen Beratung vom BK-Maklerbüro findest du den maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der deinen Bedürfnissen gerecht wird. Sichere deine Gesundheit, dein Eigentum und die Zukunft deiner Familie. Kontaktiere uns noch heute für eine persönliche Beratung!
Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns jederzeit, um deine individuelle Versicherungslösungen zu finden.
Quellen:
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.