In diesem Artikel dreht sich alles um die Gebäudeversicherung für Mieter und die Frage, welche Kosten der Vermieter auf euch umlegen darf. Wir klären euch über eure Rechte und Pflichten auf, damit ihr bestens informiert seid und genau wisst, was euch bei der Gebäudeversicherung erwartet.
Die Gebäudeversicherung gehört zu den Versicherungen, die von den Vermieterinnen und Vermietern abgeschlossen werden, um ihr Gebäude vor Schäden wie Feuer, Sturm oder Wasser abzusichern. Doch was bedeutet das für euch als Mieter? Grundsätzlich darf der Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen, allerdings nur anteilig und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Die Höhe der monatlichen Kosten für die Gebäudeversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe der Wohnung und den Gesamtkosten der Versicherung. Die umlegbaren Kosten müssen angemessen sein und dürfen nicht willkürlich festgelegt werden. Als Mieter habt ihr das Recht, die Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls Einsicht in die Belege zu verlangen.
Vermieterinnen und Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Nebenkosten transparent und nachvollziehbar zu berechnen. Dazu gehört auch die Gebäudeversicherung. Die umgelegten Kosten müssen den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen und dürfen keine unnötigen Zusatzkosten enthalten. Falls ihr unsicher seid oder Fragen zur Abrechnung habt, stehen wir vom BK-Maklerbüro euch gerne zur Seite und beraten euch umfassend.
Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Schutz für das Mietobjekt und dient letztendlich auch eurem Vorteil. Denn im Falle eines Schadens am Gebäude, beispielsweise durch einen Brand, könnten immense Reparaturkosten entstehen. Durch die Gebäudeversicherung sind sowohl Vermieter als auch Mieter abgesichert und müssen sich keine Sorgen um unvorhergesehene Kosten machen.
Solltet ihr Zweifel an der korrekten Nebenkostenabrechnung oder den umgelegten Gebäudeversicherungskosten haben, ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit euren Vermieterinnen und Vermietern zu suchen. Legt eure Bedenken dar und bittet um eine nachvollziehbare Erklärung. Kommt ihr dennoch zu keiner Einigung, könnt ihr euch auch rechtlich beraten lassen oder eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung beantragen.
Die Gebäudeversicherung als Mieter kann ein wichtiger Bestandteil der Nebenkosten sein, sofern sie angemessen und transparent umgelegt wird. Als kompetenter Versicherungspartner steht das BK-Maklerbüro euch gerne zur Seite, um euch über eure Rechte zu informieren und euch bei Fragen zur Gebäudeversicherung kompetent zu beraten. Eure Sicherheit und Zufriedenheit sind uns ein Anliegen, daher zögert nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für euren individuellen Schutz als Mieter.
Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns jederzeit, um deine individuelle Gebäudeversicherung zu finden und dich bestmöglich abzusichern.
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Ich bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 15 VersVermV und die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 S.2 und Abs. 2 VVG gelesen zu haben.
Erstinformation Steffen Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Steffen Becker Ungerstraße 26 30451 Hannover Telefon: 0511 2604559 Amtsgericht: Hannover Geschäftsführung: Steffen Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D‑KEYG-OID17-62 registriert. 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information:Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird. Erstinformation Klaus Becker 1. Informationspflichtiger — Ihr Versicherungsvermittler: Ihr Ansprechpartner für diesen Auftrag ist: Klaus Becker Bahnhofstraße 9 37603 Holzminden Telefon: 05531 1799 Amtsgericht: Holzminden Geschäftsführung: Klaus Becker 2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung: Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D‑IGS-6-YQRFY_50 registriert. Vermögensschadenversicherung: R+V allgemeine Versicherung AG Vers. Nr.: 440/25/577446369 3. Beratung und Vergütung: Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen. Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden. 4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: (0 180) 60 05 85 0 (0,20 EUR pro Anruf) E‑Mail: vr@dihk.de www.vermittlerregister.info 5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen: Der Informationspflichtige besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzt. 6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin Zusätzliche Information: Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an den Informationspflichtigen und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihr Vermittler diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.